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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Waschbär Systeme

 

1. Allgemeines - Geltungsbereich
Die Verkaufsbedingungen von Waschbär Systeme (Norbert Maier) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt diese nicht an, es sei denn, sie hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Waschbär Systeme (Norbert Maier) in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers/Bestellers die Lieferung an diesen vorbehaltlos ausführt.

 

2. Angebot - Angebotsunterlagen
2.1. Ist die Bestellung als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann Waschbär Systeme (Norbert Maier) dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Waschbär Systeme (Norbert Maier) Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftliche Unterlagen, die als »vertraulich« bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Waschbär Systeme (Norbert Maier).


3. Preise - Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise »ab Werk«, ausschließlich Verpackung: diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreisänderungen (Kupferpreis) zu erhöhen oder herabzusetzen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5%des vereinbarten Preises, so steht dem Kunden ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
3.2. Der Abzug vom Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
3.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Waschbär Systeme (Norbert Maier) anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit stets befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 

4. Lieferzeit
4.1. Der Beginn der von Waschbär Systeme (Norbert Maier) angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
4.2. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung der Waschbär Systeme (Norbert Maier) setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.3. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Waschbär Systeme (Norbert Maier) berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
4.4. Sofern die Voraussetzungen von Abs. 4.3. vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.5. Waschbär Systeme (Norbert Maier) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Kaufvertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2. Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Sie haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von ihr zu vertretenden Lieferverzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
4.6. Waschbär Systeme (Norbert Maier) haftet ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von Waschbär
Systeme (Norbert Maier) zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist deren Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.7. Waschbär Systeme (Norbert Maier) haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihr zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
4.8. Im Übrigen haftet Waschbär Systeme (Norbert Maier) im Fall des Lieferverzugs auf eingetretenen Verzugsschaden in Höhe von maximal 5%des Lieferwertes.
4.9. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
5. Gefahrenübergang - Verpackungskosten
5.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung »ab Werk« vereinbart.
5.2. Für die Rücknahme von Verpackungen gelten gesonderte Vereinbarungen.
5.3. Sofern der Kunde es wünscht, wird Waschbär Systeme (Norbert Maier) die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer / Besteller.
 

6. Eigentumsvorbehalt
6.1. Waschbär Systeme (Norbert Maier) behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Ist der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen in 6.2. bis 6.9.:
6.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist sie berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch Waschbär Systeme (Norbert Maier) liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Diese ist nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers/Bestellers - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.
6.3. Der Käufer/Besteller Ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser· und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
6.4. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer/Besteller der Waschbär Systeme (Norbert Maier) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit diese Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, ihr die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den entstandenen Ausfall.
6.5. Der Käufer/Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt der Waschbär Systeme (Norbert Maier) jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) ihrer Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer / Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Waschbär Dachreinigungssysteme (Norbert Maier), die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Diese verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann Waschbär Systeme (Norbert Maier) verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.6. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden Wird stets für Waschbär Systeme (Norbert Maier) vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, ihr nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
6.7. Wird die Kaufsache mit anderen, der Waschbär Systeme (Norbert Maier) nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers/Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer/Besteller der Waschbär Systeme (Norbert Maier) anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Waschbär Systeme (Norbert Maier).
6.8. Der Kunde tritt der Waschbär Systeme (Norbert Maier) auch diejenigen Forderungen zur Sicherung ihrer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
6.9. Waschbär Systeme (Norbert Maier) verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt der Waschbär Systeme (Norbert Maier).

 

7. Untersuchungs- und Rügepflichten
Soweit es sich bei dem Besteller! Käufer um einen Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts handelt, sind erkennbare Mängel spätestens acht Tage nach Lieferung durch schriftliche Anzeige gegenüber der Waschbär Sysleme (Norbert Maier) zu rügen. Bei Lieferungen/Leistungen gegenüber Nichtkaufleuten oder Verbrauchern ist diese Ausschussfrist für Mängelanzeigen auf offensichtliche Mängel beschränkt.

 

8. Gewährleistung und Haftung
8.1. Mängelansprüche setzen voraus, dass obige Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten eingehalten wurden. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen:
8.2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Nacherfüllung in Form einer Mängelbeseitigung oder durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache zu verlangen. Waschbär Systeme (Norbert Maier) trägt die hierbei anfallenden Aufwendungen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.
8.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde, nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
8.4. Waschbär Systeme (Norbert Maier) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Waschbär Systeme (Norbert Maier) keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.5. Waschbär Systeme (Norbert Maier) haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
8.6. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die
Haftung der Waschbär Systeme (Norbert Maier) auch im Rahmen der Regelungen 8.3. auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt, sofern es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt.
8.7. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für eine etwaige zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, soweit Waschbär Systeme (Norbert Maier) Hersteller der gelieferten Ware ist.
8.8. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt. ist die Haftung ausgeschlossen.

 

9. Gesamthaftung
9.1. Sofern der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in 8.1. bis 8.8. vorgesehen. Ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB
9.2 Die Begrenzung nach Abs. 9.1. gilt auch, soweit der Besteller/ Käufer anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
9.3. Sofern der Kunde/Besteller Verbraucher ist, ist die Haftung der Waschbär Systeme (Norbert Maier) für Sachschäden auf Fälle beschränkt, in denen sie grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu vertreten hat.
9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung nach den vorstehenden Regelungen in 8.1. bis 9.3. ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Waschbär Systeme (Norbert Maier).

 

10. Sofern es sich bei der von der Waschbär Systeme (Norbert Maier) liefernden Ware um solche handelt, die nicht im Lieferprogramm steht, werden im Falle der Kündigung des Vertrages durch den Besteller für die Anfertigung eines zur Herstellung notwendigen Werkzeuges pauschal 30 % der Bestellsumme als Werklohn im Sinne des § 649 berechnet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass für die Anfertigung des Werkzeuges geringere Kosten angefallen sind, oder dass das Werkzeug für konkrete andere Bestellungen Verwendung finden kann.

 

11. Datenschutz
Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine der Waschbär Systeme (Norbert Maier) im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden Daten in deren EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.

 

12. Schlussbestimmungen
Ist der Besteller/Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen. sind für alle aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten die für den Firmensitz der Waschbär Systeme (Norbert Maier) zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig. Diese Vereinbarung sowie alle Verträge mit Waschbär Systeme (Norbert Maier) unterliegen dann ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und Geltung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Waschbär Systeme (Norbert Maier) behält sich jedoch vor, auch an jedem gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.

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